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Zur Stadtregion Elmshorn gehören das Mittelzentrum Stadt Elmshorn, der ländliche Zentralort Horst sowie die Gemeinden Altenmoor, Bokholt-Hanredder, Kiebitzreihe, Klein Nordende, Klein Offenseeth-Sparrieshoop, Kölln-Reisiek, Raa-Besenbek, Seester, Seestermühe und Seeth-Ekholt. Diese Kommunen bilden im Sinne der Raumordnung und der Landesplanung einen Lebens- und Wirtschaftsraum. Sie sind durch starke Verflechtungen und gegenseitige Abhängigkeiten gekennzeichnet. Deshalb hängt die zukünftige Entwicklung in erheblichem Maße von einer guten Zusammenarbeit der Verantwortlichen in den beteiligten Kommunen ab.
Bereits zwischen 1991 und 1995 wurde in der Stadtregion Elmshorn die erste Gebietsentwicklungsplanung (Gebietsentwicklungsplan für den Siedlungsraum Elmshorn) des Landes Schleswig-Holstein durchgeführt. Angesichts aktueller Anforderungen an interkommunale Zusammenarbeit wurde eine Weiterentwicklung dieser informellen Planung erforderlich. Dementsprechend vereinbarten die Kommunen ein interdisziplinär angelegtes Stadt-Umland-Konzept für die Stadtregion Elmshorn aufzustellen. Der Kreis Pinnnerg, der Kreis Steinburg und die Landesplanungsbehörde werden als Partner mit einbezogen. |
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Ziel der Zusammenarbeit ist es, die Region im zunehmenden Wettbewerb der Regionen und innerhalb der Metropolregion Hamburg zu stärken, ihre Wirtschaftskraft und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger zu sichern und auszubauen sowie gemeinsam die Herausforderungen der demografischen Entwicklung besser zu bestehen. |
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Die Zusammenarbeit wird sich auf die ganze Bandbreite kommunaler Handlungsfelder erstrecken. Schwerpunktthemen der Arbeiten sind:
Siedlungsentwicklung / Flächenmanagement:
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Unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung sollen die Region als Wohnstandort in der Metropolregion Hamburg gesichert und gestärkt, der Flächenverbrauch und die Infrastrukturfolgekosten minimiert und dabei eine angemessene Teilhabe aller Partner an der Entwicklung gesichert werden. Im Gewerbeflächenbereich ist eine gemeinsame Angebotsplanung anzustreben.
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Verkehr:
Die Anschlusssituation an die A23 soll verbessert werden sowie ein Verkehrskonzept unter Berücksichtigung der veränderten Durchgangs- und Zubringerverkehre aufgrund des Baus der A20 erstellt werden. Zudem soll ein gemeinsames Mobilitätskonzept unter Berücksichtigung des ÖPNV erstellt werden.
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Schulen, Kindergärten, Sportstätten, Senioreneinrichtungen:
Unter Berücksichtigung des demografischen Wandels ist eine gemeinsame, regional abgestimmte Bedarfsplanung, die Anpassung und Umnutzung von Infrastrukturangeboten enthält, notwendig. Hierzu zählt beispielsweise die bereits laufende interkommunale Abstimmung der Schulentwicklungsplanung in der Region.
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Wirtschaftsstandortentwicklung:
Im Rahmen der SUK soll eine abgestimmte Ansiedlungs- und Bestandsentwicklungspolitik (einschließlich großflächiger Einzelhandel) geschaffen werden. Eine regionale Abwägung von Standortalternativen unter Berücksichtigung vorhandener Infrastruktur, Immissionsbelastungen, künftiger Verkehrsströme und Wiedernutzung von Brachflächen ist zwingend erforderlich.
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Naherholung und Tourismus:
Es soll ein gemeinsames Tourismus und Naherholungskonzept für die Stadtregion geschaffen werden.
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regional bedeutsamer Einzelhandel:
Neben einer verbesserten Transparenz und frühzeitigen Abstimmung bietet sich als Steuerungsinstrument ein abgestimmtes Einzelhandelskonzept an.
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Verwaltungszusammenarbeit:
Es besteht zukünftig ein Verstärkter Bedarf für Verwaltungskooperationen auf Kreis- und Gemeindeebene.
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Der demografische Wandel, der alle Schwerpunktthemen gleichermaßen beeinflusst, wird als Querschnittsaufgabe behandelt. |
| Die gesamte Aufstellung und Entwicklung des Konzeptes ist als fortlaufender Prozess angelegt. |
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| Die Regionalkonferenz ist das politische Gremium der Kooperation. Sie bildet die strategische und programmatische Ebene. Als stimmberechtigte Mitglieder gehören ihr die von den Stadt- und Gemeindevertretungen bestellten Vertreter der beteiligten Kommunen an. Wer zur Ausübung des Stimmrechtes berechtigt ist, regeln die beteiligten Kommunen in eigener Verantwortung.
Die SUK- Bürgermeisterrunde nimmt Koordinierungs-, Lenkungs- und Kontrollaufgaben wahr und stellt darüber hinaus die Verbindung zu den politischen Gremien der beteiligten Kommunen sicher.
Ein Arbeitsausschuss wird für die organisatorische Steuerung und inhaltliche Bearbeitung / Erarbeitung des Stadt-Umland-Konzeptes eingerichtet.
Die Prozessmoderation wird extern vergeben. Fachplaner und weitere externe Gutachter werden nach Bedarf in den Prozess eingebunden. Entscheidungen darüber trifft der Ausschuss der Bürgermeister.
Die Organisation des Bearbeitungsprozesses kann bei Bedarf angepasst werden.
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| Für die Aufstellung und Entwicklung des Stadt-Umland-Konzeptes für die Stadtregion Elmshorn gelten die Prinzipien der Freiwilligkeit und Gleichberechtigung. Jede Kommune bzw. Körperschaft ist, unabhängig von ihrer Größe und Einwohnerzahl, unterschiedslos mit einem Sitz und einer Stimme am Prozess beteiligt.
Die kommunale Planungshoheit und die Zustimmungsvorbehalte der kommunalen Gremien bleiben unberührt.
Die Kommunen vereinbarten, sich über relevante Themen und aktuelle Entwicklungen stets umfassend gegenseitig zu informieren um Interessentransparenz herzustellen. |
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